Aktuell
Neue Wege in der Küche

Lehrgang zur pflanzenbasierten Kulinarik

Grüner Reis mit Koriander – FOTO: Marco Verch
Die pflanzenbasierte Küche entwickelt sich dynamisch und wird auch in Südtirol zunehmend zu einem festen Bestandteil des gastronomischen Angebots. Damit wächst der Bedarf an Köchinnen und Köchen, die saisonale und regionale Zutaten kreativ, gesund und auf hohem handwerklichen Niveau zubereiten können.
Auf diese Entwicklung reagiert das Berufsbildungszentrum „Emma Hellenstainer“ in Brixen mit einem neuen, innovativen Lehrgang zu pflanzenbasierter Kulinarik. Das berufsbegleitende Weiterbildungsangebot richtet sich an ausgebildete Köchinnen und Köche, die ihr Fachwissen erweitern und neue kulinarische Perspektiven entdecken möchten.
Im Mittelpunkt stehen die Vertiefung der Kompetenzen in der pflanzenbasierten Küche, ernährungswissenschaftliche Grundlagenkenntnisse sowie Aspekte der Nachhaltigkeit. Ziel ist es, kreative und zeitgemäße Gerichte auf rein pflanzlicher Basis professionell umzusetzen.
Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, die berufliche Qualifikation „Koch/Köchin für pflanzenbasierte Kulinarik“ auf EQR-4-Niveau zu erwerben – aktuell die erste und einzige Qualifikation dieser Art in Italien.
Der Lehrgang umfasst rund 250 Stunden, ist berufsbegleitend konzipiert und soll im Spätherbst 2026 starten.
Weitere Informationen und Voranmeldung:
E-Mail: weiterbildung.hellenstainer@schule.suedtirol.it
Telefon: 0472 273 800 (Weiterbildung)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des
Berufsbildungszentrums „Emma Hellenstainer“.

Wirtschaft
(Concordato Preventivo Biennale - CPB)

Der Vorab-Vergleich

Im Sommer 2026 haben Betriebe und freiberuflich Tätige nun zum dritten Mal nach 2024 und 2025 die Möglichkeit, sich mit dem Fiskus auf ein vorausbestimmtes Einkommen für zwei Jahre zu einigen.
Dr. Hans Werner Wickertsheim
WIRTSCHAFTSPRÜFER – STEUERBERATER – REVISOR
Seniorpartner – Kanzlei CONTRACTA
Es handelt sich hier um eine echte Chance zur Steuereinsparung, die zwar in vielen Fällen uninteressant ist, aber bei manchen zu erheblichen Vorteilen führen kann. Auf gar keinen Fall sollte man diese Möglichkeit unbeachtet und ungeprüft vorbeiziehen lassen. Seriöse Kanzleien und Verbände schauen sich daher im heurigen Sommer wiederum das Angebot des Fiskus genau an, prüfen dies vorab und analysieren das Ergebnis gegebenenfalls mit ihren Kundinnen und Kunden. Nachdem wir mittlerweile über etliche Erfahrungswerte aus den vergangenen zwei Jahren verfügen, können wir feststellen, dass man in speziellen Situationen massive Steuern und Abgaben einsparen kann.
Ist das legal? Ist das möglich?
Die Antwort auf beide Fragen lautet ganz einfach: JA - man muss das Angebot aber aufmerksam prüfen und die richtigen Schlüsse ziehen, ansonsten riskiert man die nachträgliche Aberkennung des Steuervorteils.
Wer ist überhaupt zugelassen, wer kann den Vorab-Vergleich abschließen?
Grundsätzlich alle Steuerpflichtigen mit einer Mwst.-Position, sofern die ausgeübte Tätigkeit den Branchenkennzahlen ISA unterliegt, d.h.: Unternehmen, freiberuflich Tätige, Einzelpositionen, Familienunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Es bestehen aber eine Reihe von Ausschlussgründen, welche genauestens zu prüfen sind. Den heurigen Vorab-Vergleich können sowohl jene beanspruchen, welche ihn bereits für die Jahre 2024 – 2025 abgeschlossen haben, als auch jene, die bisher keinem Vorab-Vergleich zugestimmt haben.
Worin besteht der Vorab-Vergleich?
Im Wesentlichen handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Steuerzahlenden und Fiskus. Dabei wird aufgrund der ISA-Daten der vergangenen Jahre und der wirtschaftlichen Entwicklung vom Fiskus ein Angebot im Steuerpostfach hinterlegt. Diesem kann man zustimmen oder eben nicht. Bei Zustimmung ist das vereinbarte Einkommen für zwei Jahre (also für 2026 und 2027) fixiert, es gibt nur mehr sehr wenige und stringente Ausstiegsmöglichkeiten.
Für wen ist der Vorab-Vergleich interessant?
Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungswerte kann man davon ausgehen, dass der Vorab-Vergleich immer dann interessant ist, wenn sich der Betrieb in einer Wachstumsphase befindet, wenn man also davon ausgehen kann, im laufenden und im Folgejahr mehr Umsatz / Gewinn zu erzielen als bisher. Das ist sehr oft kurz nach Tätigkeitsbeginn der Fall, aber auch, wenn sich aufgrund bestehender oder anzunehmender Aufträge, Abschlüsse, usw. ein Mehr an Umsatz / Gewinn ankündigt. Des Öfteren kann auch das reine Inkasso von größeren Beträgen (bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern, bei Betrieben in vereinfachter Buchhaltung) zu sehr interessanten Gestaltungsmöglichkeiten führen. Aber auch bei relativ konstanter Umsatz- und Gewinnentwicklung kann der Vorab-Vergleich durchaus Vorteile (wenn auch kleinere) bieten. Die Situation ist also genau und aufmerksam abzuwägen. Diese können zum Teil die beratenden Personen, vor allem aber die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst einschätzen.
Welche Vorteile bietet der Vorab-Vergleich?
Sicherheit und Einsparung. Man weiß im Voraus, welche Belastungen für Steuern (Irpef, Ires, Irap) und Abgaben (Inps) anfallen. Zumeist werden diese Zahlungen trotz der erwarteten Gewinnzuwächse gleich / ähnlich wie im Vorjahr ausfallen. Je höher der Unterschied zwischen dem Gewinn im Vorjahr (2025) und den erwarteten Gewinnen im laufenden (2026) und im nächsten Jahr (2027), desto größer der Vorteil, sprich die Steuerersparnis. Es können sich Einsparungen auch im 6-stelligen Bereich ergeben. Darüber hinaus verspricht der Fiskus, jene, welche dem Vorab-Vergleich zugestimmt haben, weniger zu kontrollieren.
Was passiert, wenn man die vereinbarten Gewinne nicht erzielt?
Da die vereinbarten Gewinne fix ausgemacht wurden, sind diese auch dann zu versteuern, wenn der effektive Gewinn eigentlich geringer wäre. Normalerweise zahlt man in einem solchen Fall also mehr Steuern als man ohne Vorab-Vergleich gezahlt hätte. Nur in ganz wenigen Ausnahmen kann der Steuerpflichtige die Auflösung der Vereinbarung verlangen.
Vergewissern Sie sich also, dass die Konvenienz des Vorab-Vergleichs für Ihren Betrieb tatsächlich geprüft wird, oder vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch, um Vor- und Nachteile abzuwägen.
www.contracta.it
e-mail: info@contracta.it
Tel. 0473 497 900