Wirtschaft
Steuern 2026

Was sich ändert – und was bleibt

Vom neuen IRPEF-Satz bis zur Kurzzeitmiete: Die Neuerungen des italienischen Haushaltsgesetzes Nr. 199/2025 kompakt erklärt.
Dr. Hans Werner Wickertsheim
WIRTSCHAFTSPRÜFER – STEUERBERATER – REVISOR
Seniorpartner – Kanzlei CONTRACTA
Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue italienische Haushaltsgesetz (199/2025) in Kraft. Darin finden sich einige Neuerungen.
Der Steuersatz für die mittlere Einkommensklasse (von 28.000 Euro bis 50.000 Euro) wird mit 2026 von vormals 35 Prozent auf nun 33 Prozent gesenkt. Das entspricht einer maximalen Steuereinsparung von 440 Euro im Jahr.
Die neuen Steuerklassen sind demnach folgendermaßen gegliedert: Bei einem Einkommen von bis zu 28.000 Euro gilt ein Steuersatz von 23 Prozent, zwischen 28.000 und 50.000 Euro ein Steuersatz von 33 Prozent und über 50.000 Euro fallen Einkommenssteuern von 43 Prozent an.
Weiterhin aufrecht bleiben die verschiedenen in den letzten Jahren eingeführten Einschränkungen bezüglich der Absetzbarkeit der Spesen.
Wiedergewinnungsarbeiten und energetische Sanierung
Die Bestimmungen hinsichtlich der Steuergutschriften bei Wiedergewinnungsarbeiten und energetischer Sanierung (jeweils 50 Prozent für die Hauptwohnung, 36 Prozent für die anderen Einheiten) sowie für den Möbelbonus (50 Prozent bis 5.000 Euro) sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Nicht mehr anwendbar ist die Gutschrift für die Beseitigung architektonischer Barrieren (ex 75 Prozent) sowie der „bonus verde“. Auf jeden Fall ist es wichtig, sich vor Beginn der Arbeiten eine qualifizierte Beratung zwecks Möglichkeiten der Absetzbarkeit einzuholen.
Kurzzeitmieten an Touristen
Die steuerliche Handhabung der Kurzzeitmieten an Tourist:innen (Stichwort AirB&B) wurde geändert. Vorgesehen ist, dass bereits bei mehr als zwei in diesem Modus vermieteten Wohneinheiten eine gewerbliche Tätigkeit und somit die Notwendigkeit einer MwSt.-Position samt den damit zusammenhängenden Verpflichtungen besteht. Das bedeutet: Eine Wohnung kann mit „cedolare secca“ 21 Prozent besteuert werden, auf die zweite Wohnung fallen 26 Prozent an. Ab der Dritten kurzzeitig vermieteten Wohnung muss man das ganze System umstellen und sich eine eigene Mehrwertsteuernummer besorgen (-> Handelskammer, Pauschalsystem oder Buchhaltung, Inps-Anmeldung, Mwst., usw.).
„Privatisierung“ von Immobilien
Auch heuer können Gesellschaften ihren Gesellschafter:innen Immobilien, die nicht direkt betrieblich genutzt werden, innert 30. September 2026 begünstigt übertragen. Einzelunternehmen (auch Familienunternehmen) können betrieblich genutzte Immobilien innert 31. Mai 2026 begünstigt „privatisieren“. Bei Interesse sollte man sich unverzüglich professionell beraten lassen. Weiterhin möglich ist auch die steuerliche Aufwertung von Grundstücken (Ersatzsteuer 18 Prozent) und Beteiligungen (Ersatzsteuer 21 Prozent).
Auch die Verschrottung alter, nicht gezahlter Steuerzahlkarten wurde für die Jahre bis 2023 wieder eingeführt. Innert 30. April 2026 ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Zahlung kann ab 1. Juli auch in Raten erfolgen.
Investitionsbeihilfen
Die Investitionsbeihilfen (ex. Industrie 4.0) wurden wiederum umgestellt. Ab 2026 erhält man hierfür keine Steuergutschrift mehr (im Vorjahr waren es 20 Prozent), sondern die Förderung erfolgt über eine höhere Abschreibung (+180 Prozent), so dass sich eigentlich immer ein größerer Steuervorteil ergibt. Die Zugangskriterien für die Förderung sind weiterhin streng, die Maschinen müssen in der EU (bzw. EWR) produziert worden und in den neuen ministeriellen Tabellen IV und V enthalten sein sowie der Automation von Betriebsabläufen dienen. Eine vorherige Beratung lohnt sich!
Weiters wurde die Schwelle von Bargeldzahlungen unverändert bei 4.999,99 Euro belassen.
Der gesetzliche Zinssatz wurde hingegen leicht verringert, und zwar von 2 Prozent auf 1,6 Prozent.
Zum Jahresende verfällt immer eine Steuerperiode; mit 31. Dezember 2025 ist das Steuerjahr 2019 verfallen, d.h. für dieses und die Jahre davor kann der Fiskus keine Beanstandungen in Bezug auf Rechnungen, MwSt.-Erklärungen, Steuererklärung und Irap-Erklärung mehr geltend machen. Grundsätzlich verfallen die Steuerperioden immer am 31. Dezember des fünften auf die Abgabe folgenden Jahres. Bei nicht eingereichter Steuererklärung verlängert sich die Verjährung jeweils um zwei Jahre.
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Young Chefs
Der erste große Auftritt

In vier Gängen: Vom Lehrling zu Köchin und Koch

Die Lehrabschlussprüfungen haben 22 neue Talente in die Südtiroler Kochszene entlassen.
Auch die Assistenten helfen beim Anrichten– FOTO: Patrick Jageregger
Ein langer Weg endet – und ein neues Kapitel beginnt: Am Berufsbildungszentrum Emma Hellenstainer haben kürzlich 22 Kochlehrlinge ihre Lehrabschlussprüfung erfolgreich bestanden und damit einen der wichtigsten Meilensteine ihrer beruflichen Laufbahn erreicht.
Praxis unter Beobachtung
Der praktische Teil der Prüfung hatte es in sich – und verlangte weit mehr als bloßes Nachkochen. Anhand eines Warenkorbs und gezielter Rahmenvorgaben mussten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Vier-Gänge-Menü entwickeln und umsetzen. Der entscheidende Punkt: Nur ein kleiner Teil war fest vorgegeben – der Großteil blieb bewusst offen, um den angehenden Köchinnen und Köchen Raum für eigene Ideen, persönliche Handschrift und kreatives Denken zu lassen.
Die Struktur der verschiedenen Menüs war unterschiedlich und anspruchsvoll. Ein Beispiel einer Menüvorgabe: Als Auftakt stand ein Gericht von der Forelle nach Wahl auf dem Programm – wie es umgesetzt wurde, lag in den Händen der Prüflinge. Es folgte ein Nudelteiggericht nach eigener Wahl, das Können am Teig und Kreativität bei Füllung oder Sauce unter Beweis stellte. Der Hauptgang verlangte ein Gericht vom Kalb, begleitet von mindestens drei Gemüsebeilagen und einer Sättigungsbeilage – eine Aufgabe, die nicht nur Kochtechnik, sondern auch Menüplanung und Produktverständnis forderte. Den Abschluss bildete ein Dessert von der Schokolade nach Wahl mit mindestens drei Komponenten – Spielraum für Kreativität, aber auch eine Prüfung der Präzision.
Zusätzlich galt es, vor der Kommission eine Forelle fachgerecht zu filetieren und ein Stubenküken auszulösen – zwei Aufgaben, die zeigen, ob das handwerkliche Rüstzeug wirklich sitzt.
Theorie mit Tiefgang
Doch nicht nur am Herd wurde geprüft. Der theoretische Teil forderte die angehenden Köch:innen auf mehreren Ebenen: Eine vollständige Menükarte musste in deutscher und italienischer Sprache ausgearbeitet werden – inklusive korrekter Allergenkennzeichnung, die in der modernen Gastronomie längst zum Standard gehört. Dazu kam ein detaillierter Arbeitsorganisationsplan, der zeigt, ob die Kandidatinnen und Kandidaten nicht nur kochen, sondern auch strukturiert denken können.
Auch Englisch war gefragt: Vor der Kommission erklärten die Prüflinge ihr Menü und praktische Küchenabläufe auf Englisch – eine Anforderung, die den internationalen Anspruch der Südtiroler Gastronomie widerspiegelt.
Das Herzstück: das eigene Projekt
Den größten Raum im theoretischen Teil nahm das individuelle Abschlussprojekt ein. Jede Kandidatin, jeder Kandidat musste sich intensiv mit einem kochspezifischen Thema auseinandersetzen und auf dieser Grundlage ein eigenes Gericht oder Produkt neu erfinden. Nicht nachkochen, sondern denken, entwickeln, begründen – genau das, was eine gute Köchin, einen guten Koch langfristig auszeichnet.
Der SKV gratuliert allen 22 Absolventinnen und Absolventen herzlich zur bestandenen Lehrabschlussprüfung.
pj