Einfach erklärt
Mut zur Eröffnung
Einen gastronomischen Betrieb in Südtirol eröffnen. Was Gründer jetzt wirklich wissen müssen

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Die Gastronomieszene in Südtirol bleibt lebendig und innovativ. Immer mehr Köchinnen, Köche und Quereinsteiger träumen davon, ihr eigenes Restaurant, Café oder Bistro zu eröffnen. Doch der Weg von der Idee zum fertigen Betrieb führt durch ein dichtes Netz an Vorschriften, Qualifikationen und behördlichen Schritten. Wir haben die wichtigsten Fakten für die SKV-Leserschaft zusammengefasst – aktuell, verlässlich und mit offiziellen Quellen untermauert.
Fachliche Befähigung: Ohne Prüfung geht es nicht
Wer in Südtirol einen gastronomischen Betrieb führen will, benötigt eine offizielle gastgewerbliche Befähigung. Diese wird von der Handelskammer Bozen geprüft und umfasst:
Nachweis der beruflichen Qualifikation oder einschlägigen Erfahrung
eine Gastgewerbeprüfung (schriftlich und mündlich)
Themen wie Lebensmittelhygiene, HACCP, Arbeitssicherheit und Betriebsführung
Vorbereitungskurse – etwa über das WIFI – unterstützen angehende Unternehmerinnen und Unternehmer mit praxisorientierten Inhalten rund um Unternehmensführung, Recht und Hygiene.
Quelle: Handelskammer Bozen, Bereich „Befähigung Gastgewerbe“
Unternehmensgründung: Von der MwSt.-Nummer bis Handelsregister
Nach der fachlichen Befähigung folgt der organisatorische Teil der Gründung:
Eröffnung der MwSt.-Nummer
Eintragung ins Handelsregister
Wahl der passenden Rechtsform (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, GmbH usw.)
Anmeldung bei den zuständigen Behörden und Sozialversicherungen
Die Handelskammer bietet dazu den Leitfaden Unternehmensgründung sowie Beratung durch den Service „Unternehmensentwicklung“.
Quelle: Handelskammer Bozen, Leitfaden Unternehmensgründung
Behördliche Meldungen und Genehmigungen
Im italienischen Recht läuft vieles über die Zertifizierte Anzeige der Tätigkeitsaufnahme (SCIA, Segnalazione Certificata di Inizio Attività). Sie wird über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP, Sportello Unico Attività Produttive) der Gemeinde eingereicht und dient als eigenverantwortliche Meldung, dass:
die Räumlichkeiten baurechtlich zugelassen sind
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden
alle technischen Gutachten und Pläne vorliegen
Die Gemeinde prüft die Unterlagen und kann Nachforderungen stellen. Wichtig: Brandschutz- und Evakuierungsauflagen variieren je nach Standort und Gebäude.
Quelle: Gemeinden Südtirols / SUAP
Bauliche Anforderungen und Erweiterungen
Wer umbaut oder erweitert, muss die Landesbestimmungen für gastgewerbliche Erweiterungen beachten. Diese regeln:
wie viel zusätzliche Fläche geschaffen werden darf
welche Qualitätskriterien erfüllt sein müssen
welche Unterlagen für bauliche Veränderungen vorgelegt werden müssen
Diese Vorgaben betreffen Neubauten, Erweiterungen und strukturelle Anpassungen.
Quelle: Verordnung des Landes Südtirol zur Erweiterung gastgewerblicher Betriebe
Hygiene, Sicherheit und Mitarbeiterschulung
Ein gastronomischer Betrieb kommt ohne ein funktionierendes HACCP-System nicht aus. Dazu gehören:
Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
Reinigungs- und Desinfektionspläne
Schulung aller Mitarbeitenden
Dokumentationspflicht
Auch Sicherheitsauflagen (Brandschutz, Zivilschutzbestimmungen) sind verpflichtend und müssen regelmäßig überprüft werden.
Quelle: Gesetzliche HACCP-Vorgaben / Landesportal Zivilschutz
Förderung: Neue Chancen für Dorfgasthäuser
Besonders interessant für viele Gründer ist eine aktuelle Fördermaßnahme des Landes Südtirol: Nahversorgungs-Gaststätten, die für das Dorfleben wichtig sind und in strukturschwächeren Orten betrieben werden, können finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Förderungen sollen dazu beitragen, die gastronomische Versorgung in kleineren Gemeinden zu sichern.
Quelle: Land Südtirol, Amt für Arbeit / Förderung von Gaststätten (2025)
Gründung möglich – aber professionell planen
Ein gastronomischer Betrieb in Südtirol zu eröffnen bedeutet:
fachliche Kompetenz nachweisen
behördliche Abläufe exakt einhalten
bauliche und hygienische Standards erfüllen
wirtschaftlich klug planen
Für Köchinnen und Köche bietet sich die Chance, mit professioneller Unterstützung – ob durch Berater, Handelskammer oder Weiterbildungseinrichtungen – gut vorbereitet in die Selbstständigkeit zu starten. Die Nachfrage nach Qualität, Regionalität und authentischer Gastlichkeit war selten so hoch wie heute.
red / pj

