Einfach erklärt
Vom Herd in den Ruhestand
Ab wann können Köchinnen und Köche in Südtirol in Pension gehen?
Die Frage ?
„Ich bin Küchenchef in einem Gastronomiebetrieb in Südtirol, 61 Jahre alt, seit über 40 Jahren durchgehend berufstätig. Ab wann kann ich in Rente gehen – und was muss ich beachten?“
Die Antwort (Kurzfassung)
In Südtirol (bzw. in Italien) ist die ge
setzliche Altersrente über das NIFS/INPS geregelt. Als Köchin oder Koch (Angestellter oder Selbstständiger) gelten folgende Optionen:
3.
Bedingungen:
1. Altersrente („pensione di vecchiaia“)
Reguläre Altersgrenze 2025: 67 Jahre bei mindestens 20 Versicherungsjahren
Anpassung an Lebenserwartung erfolgt alle zwei Jahre
Rentenbeginn: Ab dem 1. des Folgemonats nach dem Geburtstag
2. Vorzeitige Rente („pensione anticipata“)
Für Männer:42 Jahre und 10 Monate Beitragszeit (egal welches Alter)
Für Frauen:41 Jahre und 10 Monate
Achtung: Hier ist kein Mindestalter nötig – nur die Beitragsjahre zählen!3.
Quota 103 (Vorzeitige Altersrente)
Die „Quota 103“ ist eine Übergangsregelung, die es ermöglicht, mit 62 Jahren und mindestens 41 Beitragsjahren in Rente zu gehen. Diese Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
4. Opzione Donna (Vorzeitige Rente für Frauen)
Die „Opzione Donna“ ermöglicht es Frauen, mit 35 Beitragsjahren und einem Mindestalter von 61 Jahren in Rente zu gehen. Für Frauen mit Kindern kann das Mindestalter um bis zu zwei Jahre reduziert werden (Ein Jahr pro Kind).Bedingungen:
Gültigkeit: Diese Regelung gilt nur für Frauen, die bis zum 31. Dezember 2023 die Voraussetzungen erfüllt haben.
Berechnung: Die Rente wird auf Grundlage eines rein beitragsbezogenen Systems berechnet
Zielgruppe: Frauen, die entweder eine Behinderung von mindestens 74 Prozent haben, einen Angehörigen mit Behinderung betreuen oder arbeitslos sind.
5. Sonderregelungen für „harte Berufe“
Köchinnen und Köche gelten nicht automatisch als „schwerer körperlicher Beruf“.> Nur in bestimmten Fällen (z.B. Invalidität, anerkannte Schwerarbeit) gibt es Sonderregelungen.Was muss ich tun, um den Rentenantrag zu stellen?
1. Renteninformation anfordern bei:
a) NIFS (INPS) Onlineportal (identità digitale notwendig)
b) Oder über ein Patronat (z.B. ACLI, SGB CISL)
2 Antrag online einreichen oder von einem Patronat erstellen lassen
3. Bearbeitungsdauer: ca. 2–4 Monate vor geplantem Ruhestand beginnen
a) NIFS (INPS) Onlineportal (identità digitale notwendig)
b) Oder über ein Patronat (z.B. ACLI, SGB CISL)
2 Antrag online einreichen oder von einem Patronat erstellen lassen
3. Bearbeitungsdauer: ca. 2–4 Monate vor geplantem Ruhestand beginnen
Beratung
NIFS (INPS) Landesdirektion Bozen, Dominikanerplatz 30 – 39100 Bozen, Telefonzentrale vom Festnetz: 803164 vom Mobilfunk 0616416, PEC:
direzione.provinciale.bolzano@postacert.inps.gov.itOder: über Ihren Wirtschaftsberater, oder bei einem Patronat
Tipp vom Experten
„Viele Köchinnen und Köche gehen zu spät in Beratung. Wer 60 ist, sollte spätestens jetzt seinen Rentenverlauf prüfen lassen – damit es später keine böse Überraschung gibt!“
NIFS/INPS Beraterin aus Bozen
NIFS/INPS Beraterin aus Bozen
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Betreff: „Rechtsfragen einfach erklärt“
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