Aktuell
Lehrzeit verkürzen?
Nur maximal 6 Monate!
Einige Betriebe sind unsicher: nur noch begrenzte Möglichkeiten früher zur Lehrabschlussprüfung antreten zu lassen.

Auszeichnung der besten Lehrlinge 2022 – FOTO: Südtiroler Köcheverband - SKV
Die Regelung zur Verkürzung der Lehrzeit sorgt immer wieder für Verwirrung. Viele Betriebe wissen weiterhin nicht, dass Lehrlinge die Lehrzeit künftig nur noch um maximal sechs Monate verkürzen dürfen, um vorzeitig zur Lehrabschlussprüfung antreten zu können. Die Verkürzung setzt voraus, dass die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen wurde, und die Ausbildungsziele des Betriebs in der kürzeren Zeit erreicht werden können. Zudem muss die Vereinbarung zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb schriftlich festgehalten und der zuständigen Berufsschule mitgeteilt werden. Die zuständigen Stellen betonen, dass es wichtig ist, sich frühzeitig über die Formalitäten zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Die genauen Regelungen finden Lehrlinge und Betriebe auf den Webseiten der Schulen.
Mit dieser Regelung soll die Ausbildung transparent und fair bleiben, damit Lehrlinge bestmöglich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden.
red / pj
Mit dieser Regelung soll die Ausbildung transparent und fair bleiben, damit Lehrlinge bestmöglich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden.
red / pj